Ein Riss oder Steinschlag in der Windschutzscheibe kann repariert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass sich der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und die Stabilität der Scheibe nicht beeinträchtigt. Ein Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe bedeutet nicht automatisch einen Scheibenaustausch. Auch wenn Sie keine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, ist eine Steinschlagreparatur die preisgünstigere und umweltfreundlichere Möglichkeit anstelle eines Scheibenwechsels. Eine Steinschlagreparatur ist eine echte Alternative zum Austausch der Windschutzscheibe. Steinschläge auf der Windschutzscheibe sind als Glasbruch in der Teilkasko versichert. Der Schadensfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung ist dadurch nicht betroffen. Wenn Sie über Ihre Kaskoversicherung abrechnen möchten haben Sie: Keine Höherstufung Keine Eigenbeteiligung Keine Zuzahlung Steinschlagreparaturen sind gesetzlich zugelassen und werden auch von den amtlich Anerkannten Prüforganisationen nicht beanstandet.
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