Batterieverordnung

Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung (BatterG.) gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, in unseren Verkaufsstellen und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Gem. § 10 Batteriegesetz sind wir verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50€ einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Pfandbetrag in Höhe von 7,50€ wird gesondert berechnet.
Gegen Vorlage der Rechnung können Sie die alte Batterie in unserer Geschäftsstelle zurückgeben und sich das Pfand auszahlen lassen.
Sie können die von uns gelieferten Batterien auch nach Gebrauch an folgende Adresse zurücksenden:

KTB Kfz-Technik Baumgartner 24h GmbH
Freidling 19
83317 Teisendorf

Da es sich um Gefahrgut handelt, muss das Paket von Ihnen entsprechend gekennzeichnet sein und es bestehen besondere Versandvorschriften! Deshalb ist eine kostenlose Rücksendung nicht möglich!

Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!

Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:



1 "Cd" Batterie enthält Cadmium
2 "Hg" Batterie enthält Quecksilber
3 "Pb" Batterie enthält Blei

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.