Bei Windschutzscheibenbruch (sofern kein Totalschaden vorliegt und falls die Ersatzkosten der Vignette nicht durch einen Dritten, z. B. Versicherung - Kaskoversicherung oder gegnerische Haftpflichtversicherung - abgedeckt sind) wird eine Ersatzvignette ausgegeben. Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten.
Unten angefuehrte Nachweise sind hierfuer erforderlich:
- Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, dass besonders bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker mit anzuführen ist)
- Kopie der Zulassungsbescheinigung
- Die abgelöste Vignette samt unterem Vignettenabschnitt (Trägerfolie)
- Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stampiglie)